Lasuranstriche

 

 


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Zur Beschichtung von Holzwerkstoffen, vornehmlich im Außenbereich, werden häufig Lasuren eingesetzt, die den Charakter des Holzes erhalten. Diese Anstriche werden wie folgt ausgeführt (als Erstanstrich auf neuen Hölzern):

1.    Der erste Schritt ist die Grundierung des Holzes. Dies geschieht durch einen sog. Bläuesperrgrund, ein farbloses, dünnflüssiges Material, das tief in den Holzkörper eindringen soll. Dieses Produkt schützt das Holz bis zu einem gewissen Grade vor Schädlingsbefall, so dass dadurch die Lebensdauer des Holzbauteiles wesentlich verlängert wird. Der Bläuesperrgrund kann nur einmal aufgetragen werden, da er bei einem vorhandenen Altanstrich nicht mehr in den Untergrund eindringen kann. Es ist auf jeden Fall sicherzustellen, dass eine ausreichende Auftragsmenge in das Holz eingebracht wird. Dies ist bei manchen vorgrundierten Hölzern ( in vielen Fällen bei sog. „kesseldruck-imprägnierten“ Hölzern) nicht der Fall.

 

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1.    Im Anschluss daran erfolgen bei jedem Holz ein oder zwei Anstriche mit einer dünnflüssigen Imprägnierlasur. Hierbei muss beachtet werden, dass der Farbton des Anstriches bereits durch den Erstanstrich weitgehend festgelegt ist. Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass im Laufe der Lebensdauer des Bauteils durch die Verwendung von Lasuren der Farbton immer dunkler wird und das Holz letztlich schwarz erscheint. Der Auftrag der Farbe auf das Holz erfolgt immer durch einen Pinsel in Holzmaserrichtung und niemals mit einer Rolle.             

          

 

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2.  Die Endbeschichtung bei Lasuranstrichen unterscheidet sich je nachdem ob „maßhaltige“ Bauteile, also z. B. Fenster oder Türen, bzw. „nicht-maßhaltige“ Bauteile wie Verbretterungen oder Ständer vorliegen. Bei maßhaltigen Bauteilen wird abschließend ein Anstrich mit einer Dickschichtlasur aufgebracht, bei nicht-maßhaltigen Teilen ist der letzte Anstrich ebenfalls eine Imprägnierlasur wie unter Punkt 2

beschrieben.

 

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3.  Nach einem Zeitraum von 2 bis 4 Jahren müssen die Anstriche durch einen Renovierungsanstrich erneuert werden. Es ist hierbei darauf zu achten, dass zwischenzeitlich keine Holzschäden vorhanden sind. Ein beschädigtes Holz kann durch einen Anstrich nicht repariert und muss ausgetauscht werden.