Lasuranstriche
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Zur
Beschichtung von Holzwerkstoffen, vornehmlich im Außenbereich, werden häufig Lasuren
eingesetzt, die den Charakter des Holzes erhalten. Diese Anstriche werden wie
folgt ausgeführt (als Erstanstrich auf neuen Hölzern):
1. Der erste Schritt ist die Grundierung des Holzes. Dies
geschieht durch einen sog. Bläuesperrgrund, ein farbloses, dünnflüssiges
Material, das tief in den Holzkörper eindringen soll. Dieses Produkt schützt
das Holz bis zu einem gewissen Grade vor Schädlingsbefall, so dass dadurch die
Lebensdauer des Holzbauteiles wesentlich verlängert wird. Der Bläuesperrgrund
kann nur einmal aufgetragen werden, da er bei einem vorhandenen Altanstrich
nicht mehr in den Untergrund eindringen kann. Es ist auf jeden Fall
sicherzustellen, dass eine ausreichende Auftragsmenge in das Holz eingebracht
wird. Dies ist bei manchen vorgrundierten Hölzern ( in vielen Fällen bei sog.
„kesseldruck-imprägnierten“ Hölzern) nicht der Fall.
1. Im Anschluss daran erfolgen bei jedem Holz ein oder
zwei Anstriche mit einer dünnflüssigen Imprägnierlasur. Hierbei muss beachtet
werden, dass der Farbton des Anstriches bereits durch den Erstanstrich
weitgehend festgelegt ist. Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass im Laufe der
Lebensdauer des Bauteils durch die Verwendung von Lasuren der Farbton immer
dunkler wird und das Holz letztlich schwarz erscheint. Der Auftrag der Farbe
auf das Holz erfolgt immer durch einen Pinsel in Holzmaserrichtung und niemals
mit einer Rolle.
2. Die Endbeschichtung bei Lasuranstrichen unterscheidet
sich je nachdem ob „maßhaltige“ Bauteile, also z. B. Fenster oder Türen, bzw.
„nicht-maßhaltige“ Bauteile wie Verbretterungen oder Ständer vorliegen. Bei
maßhaltigen Bauteilen wird abschließend ein Anstrich mit einer Dickschichtlasur
aufgebracht, bei nicht-maßhaltigen Teilen ist der letzte Anstrich ebenfalls
eine Imprägnierlasur wie unter Punkt 2
beschrieben.
3. Nach einem Zeitraum von 2 bis 4 Jahren müssen die
Anstriche durch einen Renovierungsanstrich erneuert werden. Es ist hierbei
darauf zu achten, dass zwischenzeitlich keine Holzschäden vorhanden sind. Ein
beschädigtes Holz kann durch einen Anstrich nicht repariert und muss
ausgetauscht werden.